sigeko
In der RAB 30 werden die für die
Tätigkeit als Koordinator erforderlichen Qualifikationen
sowie seine Aufgaben beschrieben.
Durch meine Berufserfahrung
und Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz auf Baustellen
(RAB 30, Anlage B) bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
(RAB 30, Anlage C), bin ich qualifiziert für die Stufe
2, d.h. für alle Planungs- und Baumaßnahmen (RAB
30 Anlage A).
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