thomas graf dipl.-ing. architekt
 
 

sigeko

 

Nach der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998, ergänzt durch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), ist immer dann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn auf der Baustelle Arbeiter mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Die Aufgaben des SiGeKos sind, die Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu koordinieren, den SiGePlan auszuarbeiten und eine Unterlage für die erforderlichen möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu erstellen.

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