sigeko
Nach der Baustellenverordnung
vom 10. Juni 1998, ergänzt durch die Regeln zum Arbeitsschutz
auf Baustellen (RAB), ist immer dann ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn auf
der Baustelle Arbeiter mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Die Aufgaben des SiGeKos sind, die Maßnahmen der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes zu koordinieren, den SiGePlan
auszuarbeiten und eine Unterlage für die erforderlichen
möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage
zu erstellen.
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